Was ist Beteiligung?

Ihr Kinder und Jugendliche habt das Recht, eure Meinung zu äußern, gehört zu werden und eures Alters entsprechend an Entscheidungen beteiligt zu werden.

Das bedeutet, ihr habt das Recht mitzureden, mitzugestalten und mitzubestimmen – bei allem was euch als Person oder als Gruppe betrifft. Und je älter ihr werdet, desto mehr dürft und sollt ihr über euer Leben selbst bestimmen und Entscheidungen, die euch betreffen selbst treffen.

Manche, wichtige Sachen entscheiden Erwachsene aber auch für euch, weil ihr noch nicht alt genug seid, selbst zu entscheiden. Aber auch in diesem Fall müssen Erwachsene euch zu hören und auf eure Meinung Rücksicht nehmen.

Beispiele, bei denen ihr nach eurer Meinung gefragt werden müsst.

  • Wenn eure Schule umgestaltet werden soll..
  • Wenn ein neuer Spielplatz gebaut wird..
  • Wenn eure Eltern sich trennen oder umziehen wollen…
  • Wenn es um die Gestaltung des Alltags in eurer Freizeiteinrichtung geht

Der Staat muss Kindern und Jugendlichen auch die Möglichkeit geben, Zugang zu kindgerechten und jugendgerechten Informationen und Medien zu erhalten. Denn je mehr Informationen und Wissen ihr habt, desto besser könnt ihr euch eine eigene Meinung bilden, mitgestalten und mitentscheiden.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie eure Ideen gehört werden. Schaut euch doch auf unserer Seite um oder fragt Lehrer/-innen, Sozialarbeiter/-nnen oder deine Eltern, was es für Möglichkeiten gibt.

Schaut mal, wie viele Beteiligungsrechte es gibt, die sagen: Kinder & Jugendliche müssen beteiligt werden und mitentscheiden.

  • UN-Konvention über die Rechte des Kindes mit allen Fakultativprotokollen insbesondere Artikel (Artikel 12 bis 15, Artikel 17 und Artikel 31 sowie das grundlegende Prinzip des Kindeswohlvorrangs gemäß Artikel 3)
  • UN-Behindertenrechtskonvention
  • Charta der Grundrechte der EU insbesondere Artikel 24
  • Grundgesetz insbesondere Artikel 2, 3, 20
  • BGB insbesondere §1
  • SGB VIII/ Kinder- und Jugendhilfegesetz insbesondere §§1, 8, 8b
  • Baugesetzbuch insbesondere §§1, 3, 137
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • Richtlinie des BMFSJ zum Kinder- und Jugendplan
  • Bundeskinderschutzgesetz
  • Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG)
  • Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG)
  • Berliner Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (KitaFöG)

Wenn ihr also das Gefühl habt, es wird entschieden, ohne euch gefragt zu haben, dann erinnert die Erwachsenen an eure Rechte!

Wir vom Kinder- und Jugend-Beteiligungsbüro Friedrichshain-Kreuzberg unterstützen euch bei der Verwirklichung eures Rechts auf Beteiligung im Bezirk in allen Bereichen.