Jugendförderplan
Bist du genervt, dass die Erwachsenen immer alles über dein Leben entscheiden? Zum Beispiel, wie Spielplätze und Grünflächen gestaltet werden, was du in deiner Freizeit machst oder ob dir ein Radweg zur Schule zur Verfügung steht? Das Berliner Jugendfördergesetz soll das ändern.
Warum ein neues Gesetz?
Das Gesetz wurde eingeführt, weil die Zahl der Kinder und Jugendlichen in Berlin stetig steigt. Gleichzeitig wurde das finanzielle Mittel für die Jugendarbeit seit über 15 Jahren nicht erhöht. Das Jugendförder- und Beteiligungsgesetz soll sicherstellen, dass es ausreichend Orte, Personal, Freizeitangebote und Mitbestimmungsmöglichkeiten für alle jungen Menschen bis 27 Jahren gibt. Zudem wird damit gewährleistet, dass die Kinder- und Jugendarbeit in allen Berliner Bezirken auch in Zukunft ausreichend finanziell unterstützt wird.
Jugendförderplan
Die Bezirke erhalten für ihre Jugendarbeit finanzielle Mittel von der Stadt Berlin. Die Stadt möchte jedoch sicherstellen, dass dieses Geld tatsächlich für die Zwecke eingesetzt wird, die im Bereich Jugendarbeit wichtig sind und benötigt werden. Aus diesem Grund sollen die Jugendämter der Berliner Bezirke ab 2020 alle vier Jahre einen Jugendförderplan erstellen. In diesem Plan wird unter anderem festgelegt, welche Angebote die Jugendarbeit euch in Zukunft machen wird, damit ihr in eurer Freizeit Angebote ausüben könnt, die euch interessieren. Aber auch, damit ihr die Unterstützung erhaltet, die ihr benötigt. Zudem wird beschrieben, wie ihr zukünftig bei der Gestaltung der Jugendarbeit mitbestimmen könnt, also bei der Planung von Freizeitaktivitäten, Reisen und Beratungen sowie deren Zeiten und Tagen.
Eure Meinungen und Ideen sind die Basis für die Jugendförderpläne!
Der Prozess der Erstellung des Jugendförderplans
Eure Ansprechpartnerinnen: Marta Skrzypczak und Annika Fratini